Aktuell: Coronavirus

Liebe Patienten,

 

Anfang dieses Jahres hat die WHO über das Auftreten eines neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) in Wuhan, Provinz Hubei, in China informiert.

Dort war zuvor über eine Häufung von Lungenentzündungen berichtet worden.

Das Coronavirus 2019-nCoV gehört, wie das SARS-Virus, zu den beta-Coronaviren und kann derzeit nur in wenigen Laboren mittels PCR-Methode z.B. aus einem tiefen Rachenabstrich nachgewiesen werden.

 

Es gibt noch keine Methode um Antikörper im Blut nachzuweisen.

Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist offensichtlich bei engerem Kontakt möglich, auch bevor der Patient Symptome (Grippeähnlich) zeigt.

 

Erste Erkrankungsfälle außerhalb Chinas sind aufgetreten, wobei alle Betroffenen zuvor in Wuhan gewesen waren oder Kontakt zu Personen von dort hatten. Dies gilt -bisher - auch für die ersten Fälle in Deutschland.

 

Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, ist es wichtig, diese Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Die Lage wird kontinuierlich neu bewertet.

 

Das Robert-Koch Institut (RKI) hat eine Internetseite eingerichtet, die umfassend über das Infektionsgeschehen informiert und die wichtige aktuelle Risikoeinschätzung gibt:

www.rki.de/ncov

 

Diagnostik:

Eine Untersuchung auf das 2019-nCoV muss nur durchgeführt werden bei:

 

1. Klinischem oder radiologischen Hinweis auf eine akute Infektion der unteren Atemwege UND Aufenthalt in einem Risikogebiet (derzeit die Provinz Hubei in China) bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.

 

2. Personen mit respiratorischen Symptomen beliebiger Schwere UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von 2019-nCoV bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.

 

Ohne diese Voraussetzungen ist die Untersuchung nicht indiziert.

 

Zur Bearbeitung sind klinische Angaben unabdingbar: Reiseanamnese der letzten vier Wochen, Kontakt zu n-CoV-Fall, respiratorische Symptomatik, Fieber, Grunderkrankung.

 

Die Testung kann eine Infektion nicht sicher ausschließen. Bei dringendem Verdacht wird daher eine Wiederholung der Untersuchung empfohlen. 

Eine spezifische Therapie oder Impfung ist noch nicht erhältlich.

 

Im übrigen ist aktuell Grippesaison, die Wahrscheinlichkeit dass es sich bei eventuellen Beschwerden darum handelt (wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit einer Impfung..) ist sehr hoch.

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 


Update: inzwischen gibt es auch in Deutschland vereinzelte Fälle und es gibt eine-wenn auch nicht sehr zuverlässige- Diagnostik aus Serum. Das wird aber weiterhin nur bei konkretem Verdacht und bei entsprechenden Symptomen von der Krankenkasse übernommen. Das RKI informiert weiter aktuell.


Da wir in der Praxis nicht über die entsprechenden Möglichkeiten verfügen erscheint mir für ernsthaft Coronavirus verdächtige Patienten das aktuell eine vernünftige Ansprechstelle im Umkreis zu sein:


https://www.nordkurier.de/neustrelitz/wie-das-neustrelitzer-krankenhaus-auf-corona-patienten-vorbereitet-ist-2738552402.html?amp


 

 

Ihr Praxisteam Vogl

 


Öffnungszeiten

Sprechstunden:

Mo+Do

8-12 Uhr + 15-18 Uhr

Di 8-14 Uhr

Mi+Fr 8-12 Uhr

 

Labor täglich 8-10 Uhr

 

Notfallsprechstunde 8-9 Uhr

 

Telefonsprechstunde, Videosprechstunde  und Spezialsprechstunden nach Vereinbarung 

 

Hausbesuche nach Vereinbarung.

 

Außerhalb der Sprechstunde rufen Sie bitte den hausärztlichen Bereitschaftsdienst an unter 116117

 

In bedrohlichen Fällen 112

 

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Nützliche Links

 

     Kassenärztliche Vereinigung   

  https://www.kvbb.de/

 

Robert-Koch-Institut    https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

 

Bereitschaftsdienst/ Notdienst    https://www.116117.de/de/index.php

 

Unser Labor 

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http://www.labor-heidrich.de/

 

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Arztpraxisvogl@web.de


Attestkosten

Nachfolgende Atteste und damit in Zusammenhang stehende medizinische Leistungen und Untersuchungen, die in Form von Wunschleistungen vom Patienten angefordert werden, dürfen nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Eine kostenfreie Erbringung dieser Leistungen ist aus berufsrechtlichen Gründen nicht statthaft *. Die aufgeführten Gebühren sind nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) erstellt worden.

 Attest für

Kurzes Attest ohne Untersuchung
Auf Vordruck mit Einsetzen von Name und Daten (Schul- Sport- Schwimmbefreiung , Arbeitgeber)         5€

Ausführliches Attest ohne Untersuchung 
z.B. Aufnahme in Altenheim, Arbeitgeber, Behörde (Polizei, Gericht, Arbeitsamt), Rechtsanwalt    17,50€

Ausführliches Attest mit ärztlicher Bewertung 
z.B. Reisebüro (Reiserücktritt, Reisefähigkeit, Flugfähigkeit), Behörde 40€

Tauglichkeitsattest
Sportbootführerschein, Turnverein, Schwimmverein/ Tauchen   50€

Führerschein, LKW, Personenbeförderung
Beratung, Untersuchung, Urinstatus, Blutzuckertest, EKG, Attest 100€

Reisemedizinische Beratung 20€
+ jede Impfung 10€

Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch des Arbeitgebers vor Einstellung, bei Praktika   50€